Das Wichtigste zuerst, dann der vollständige Text. Die Übersicht ist keine eigene Regelung — jede Angabe darin hat unten ihre Klausel, und im Zweifel gilt die Klausel.
Das Wichtigste in Zahlen
- Monatsrate
- 249 € netto, Basispaket
- Aktionsrate
- 149 € netto bei Vertragsschluss bis zum 31. Dezember 2026 — für die gesamte Vertragsdauer; für spätere Verträge gilt die Monatsrate oben
- Einmalzahlung
- keine, auch keine Setup-Gebühr
- Erste Rate fällig
- mit dem Projektstart, nicht mit dem Livegang
- Mindestlaufzeit
- 12 Monate ab Vertragsbeginn, wahlweise 24
- Ausstieg bis zur Freigabe
- jederzeit zum Monatsende, keine Restlaufzeit
- Kündigungsfrist
- danach monatlich kündbar, 3 Monate Frist
- Preisbindung
- für die Dauer der Mindestlaufzeit
- Paketwechsel
- nach oben jederzeit, ab dem Folgemonat; nach unten zum Ende der Mindestlaufzeit
- Verfügbarkeit
- 99,0 % im Monatsmittel, mit Gutschrift bei Unterschreitung
- Zusatzänderung
- 45 € netto je Vorgang
- Übernahme der Seite
- einmalig 499 € netto
Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Einrichtungen und öffentliche Träger, nicht an Verbraucher. Ein Widerrufsrecht besteht deshalb nicht.
Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über das Angebot „Website im Abo" zwischen der Jannik Noe UG (haftungsbeschränkt), Furchenacker 32 a, 22523 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 195822, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE368649908, vertreten durch den Geschäftsführer Jannik Noe („wir"), und ihren Kunden („Sie").
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie den Vertrag in Ausübung Ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlichen Tätigkeit schließen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis von ihnen leisten — es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Wir erstellen für Sie eine Website, veröffentlichen sie unter Ihrer Domain und betreiben sie fortlaufend: Hosting in einem Rechenzentrum in Deutschland, Pflege und Sicherheitsaktualisierungen, tägliche Datensicherung, Bereitstellung und Pflege von Rechtstexten nach Maßgabe des § 14 Abs. 4, monatliche Auffindbarkeitsprüfung sowie Änderungen im Rahmen Ihres Kontingents (§ 10). Umfang, Paket und Grenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1); sie legt die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB fest.
(2) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind insbesondere Shops, Portale mit persönlichen Benutzerkonten und Apps sowie die in Anlage 1 unter „Nicht enthalten" aufgeführten Leistungen. Solche Vorhaben setzen wir auf Wunsch als eigenes Projekt mit eigener Vereinbarung um.
(3) Wir dürfen uns zur Leistungserbringung Dritter bedienen (insbesondere Rechenzentrums- und Infrastrukturanbieter). Soweit Dritte personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, gilt § 14.
(4) Beschaffenheit der Anzeigenbetreuung. Enthält Ihr Paket Google-Anzeigen (Anlage 1, Abschnitt 3a), gilt für diesen Leistungsteil abweichend von Absatz 1 Satz 2: Geschuldet sind die Einrichtung der Anzeigen, ihre laufende Betreuung und der Monatsbericht — nicht ein damit erzielter Erfolg. Wir sagen weder Bewerbungen noch Anfragen, Belegungen, Klickpreise, Platzierungen oder eine bestimmte Werbewirkung zu; diese hängen von Wettbewerb, Budget, Standort, Vergütung und dem Ruf Ihres Hauses ab und liegen außerhalb unseres Einflusses. Der Erfolg der Anzeigen ist damit keine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB; wir schulden insoweit die sorgfältige Tätigkeit.
(5) Absatz 4 betrifft allein die Anzeigenbetreuung. Für alle übrigen Leistungen — insbesondere für die Website selbst — bleibt es uneingeschränkt bei der Beschaffenheitsvereinbarung nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1. Aus Absatz 4 folgt keine Einschränkung der Mängelrechte (§ 15) an der Website.
Vertragsschluss, Form, Vertragsbeginn
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem Sie unser Angebot annehmen. Die Annahme bedarf mindestens der Textform (§ 126b BGB). Diese Bedingungen liegen dem Angebot in der jeweils bezeichneten Fassung mit Datum und Versionsnummer als Anlage bei.
(2) Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsschlusses. Alle Fristen dieses Vertrages, die an den Vertragsbeginn anknüpfen — insbesondere die Mindestlaufzeit (§ 6) und die Preisbindung (§ 8) —, rechnen ab diesem Tag.
(3) Projektstart ist der im Angebot oder Bestellformular vereinbarte Tag, an dem wir mit der Erstellung beginnen; ist nichts vereinbart, fällt der Projektstart auf den Vertragsbeginn.
(4) Für Kunden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (insbesondere Körperschaften des öffentlichen Rechts und Zweckverbände), gilt abweichend von Absatz 1: Der Vertrag wird schriftlich auf einem Unterschriftenblatt geschlossen und von der nach den für den Kunden geltenden Vorschriften vertretungsberechtigten Person eigenhändig unterzeichnet. Der Kunde versichert, dass die unterzeichnende Person zur Abgabe dieser Verpflichtungserklärung befugt ist, dass die erforderlichen internen Beschlüsse und Ermächtigungen vorliegen und dass etwaige kommunalrechtliche Form- und Zuständigkeitsvorschriften eingehalten sind. Steht der Vertrag unter einem Gremienvorbehalt, beginnen wir mit der Leistung erst, wenn uns der Beschluss vorliegt.
Mitwirkung des Kunden
(1) Sie wirken an der Erstellung der Website mit. Ihre Mitwirkungspflichten sind:
- Ansprechperson: Benennung einer Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis und einer Stellvertretung — bis zum Projektstart.
- Inhalte: Bereitstellung Ihrer Inhalte — Angaben zu Standorten, Leistungen, Ansprechpartnern und offenen Stellen sowie vorhandenes Bildmaterial — innerhalb von 20 Werktagen ab Projektstart.
- Fachliches und Impressum: fachliche Aussagen und die Angaben für das Impressum — innerhalb derselben Frist.
- Freigaben: Freigaben und Rückmeldungen auf unsere Entwürfe — innerhalb von zehn Werktagen, soweit nicht in § 5 eine andere Frist gilt.
- Rechte: Nachweis der Rechte an beigestellten Inhalten nach Maßgabe des § 12.
(2) Verzögert sich die Lieferung Ihrer Inhalte oder eine andere Mitwirkungshandlung, verschieben sich unsere Termine — insbesondere der Livegang — um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Monatsraten laufen davon unberührt weiter, denn sie vergüten auch die ab Vertragsbeginn laufenden Betriebsleistungen (§ 7 Abs. 2).
(3) Kommen Sie mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, zeigen wir Ihnen unsere Leistungsbereitschaft an und fordern Sie in Textform konkret zur Mitwirkung auf — mit Benennung der fehlenden Handlung, einer Frist und einem Datum. Nach fruchtlosem Fristablauf stehen uns die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere die Entschädigung nach § 642 BGB. Unberührt bleiben unsere Rechte aus §§ 643, 645 BGB (Kündigung nach Fristsetzung mit Kündigungsandrohung; anteilige Vergütung für die geleistete Arbeit).
(4) Auf Ihren Wunsch können wir die Website nach fruchtlosem Fristablauf mit Platzhalterseiten veröffentlichen. Eine Platzhalterseite ist eine Seite mit neutralen, als vorläufig gekennzeichneten Inhalten anstelle der noch fehlenden Inhalte. Die Veröffentlichung mit Platzhalterseiten erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung in Textform; sie gilt nicht als Fertigstellung im Sinne des § 5.
(5) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben — etwa weil unsere Anforderungsliste unklar war oder wir auf Rückfragen nicht reagiert haben.
(6) Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart.
Fertigstellung, Abnahme, Freigabe, Livegang
(1) Fertigstellung: Die Website ist fertiggestellt, wenn sämtliche in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Seiten und Funktionen auf der Vorschau-Umgebung abrufbar sind und wir Ihnen dies in Textform mitgeteilt haben.
(7) Zusätzliche Mitwirkung bei Google-Anzeigen. Enthält Ihr Paket Google-Anzeigen (Anlage 1, Abschnitt 3a), wirken Sie zusätzlich mit, indem Sie ein eigenes Google-Ads-Konto auf Ihren Namen eröffnen und darin ein Zahlungsmittel hinterlegen, uns Zugriff auf dieses Konto über unser Verwaltungskonto einräumen und uns gestatten, in Ihrem Namen Anzeigen zu schalten, uns die Angaben nennen, mit denen die Anzeigen arbeiten — offene Stellen, Versorgungsformen und freie Plätze — und uns Änderungen daran mitteilen, sowie die vorgeschlagenen Anzeigentexte freigeben.
(8) Solange eine dieser Mitwirkungshandlungen aussteht, ruht die Anzeigenleistung. Die übrigen Leistungen des Pakets und die Monatsrate bleiben davon unberührt; die Absätze 2 und 3 finden auf die Anzeigenleistung keine Anwendung. Das Konto und das darin hinterlegte Zahlungsmittel richten wir nicht für Sie ein und können es nicht für Sie eröffnen.
(2) Freigabe ist Ihre Erklärung in Textform, dass die Website vertragsgemäß ist. Die Freigabe ist die Abnahme im Sinne des § 640 BGB. Beide Begriffe bezeichnen in diesem Vertrag dasselbe Ereignis.
(3) Mit der Mitteilung nach Absatz 1 fordern wir Sie zur Freigabe auf und setzen Ihnen dafür eine Frist von 15 Werktagen. Erklären Sie die Freigabe nicht innerhalb der Frist und verweigern Sie sie auch nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als freigegeben (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weisen wir Sie mit der Aufforderung in Textform hin.
(4) Entscheidet bei Ihnen ein Gremium über die Freigabe, verlängern wir die Frist auf Ihre Anfrage angemessen, in der Regel um weitere 15 Werktage.
(5) Livegang ist die Veröffentlichung der Website unter Ihrer Domain. Die Veröffentlichung durch uns mit Ihrer Zustimmung gilt als Freigabe im Sinne des Absatzes 2.
(6) Pflegeleistungen und Änderungen nach der Freigabe lösen keine erneute Abnahme aus und lassen die Verjährung der Mängelansprüche nicht neu beginnen.
Laufzeit, Kündigung, Ausstiegsrecht
(1) Mindestlaufzeit: Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate ab Vertragsbeginn (§ 3 Abs. 2). Die Mindestlaufzeit trägt dem Umstand Rechnung, dass die Erstellung der Website nicht gesondert berechnet wird, sondern in die Monatsraten eingerechnet ist. Abweichend davon können die Parteien im Angebot eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten vereinbaren; in diesem Fall ermäßigt sich jede Monatsrate um den in Anlage 1 ausgewiesenen Nachlass. Welche der beiden Laufzeiten gilt, steht in Anlage 1.
(2) Danach: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Sie können ihn dann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen; dasselbe Recht haben wir. Jede Kündigung bedarf der Textform.
(3) Ausstiegsrecht bis zur Freigabe: Solange die Website nicht freigegeben ist (§ 5 Abs. 2), können Sie den Vertrag jederzeit zum Monatsende in Textform kündigen. Sie zahlen dann nur die Monatsraten bis zum Vertragsende; eine Vergütung für eine Restlaufzeit schulden Sie nicht. Bereits gezahlte Raten bleiben gezahlt.
(4) Stichtag: Für das Ausstiegsrecht nach Absatz 3 ist der Zustand bei Zugang der Kündigung maßgeblich. War die Website in diesem Zeitpunkt nicht freigegeben, endet der Vertrag zum Monatsende — unabhängig davon, was danach geschieht. Eine Freigabe oder Abnahmefiktion nach Zugang der Kündigung lässt die Mindestlaufzeit nicht entstehen. Mit Zugang der Kündigung ruht unsere Arbeit an der Website; nehmen Sie die Kündigung vor ihrem Wirksamwerden zurück, setzen wir fort.
(5) Die Abnahmefiktion des § 5 Abs. 3 und die Mitwirkungsregelung des § 4 bleiben von den Absätzen 3 und 4 unberührt.
(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt.
(7) Haushaltsrechtliche Sonderkündigung: Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts und steht ihm für ein Haushaltsjahr die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderliche Mittelbereitstellung nicht zur Verfügung, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Ende des betreffenden Haushaltsjahres kündigen; er zeigt uns dies unverzüglich nach Kenntnis an.
(8) Paketwechsel: Sie können jederzeit in ein höheres Paket wechseln; der Wechsel gilt ab dem auf Ihre Erklärung folgenden Monat, die Mindestlaufzeit läuft unverändert weiter. In ein niedrigeres Paket können Sie zum Ende der Mindestlaufzeit wechseln, danach zum Monatsende mit der Frist nach Absatz 2. Die Erklärung bedarf der Textform; Umfang und Preis des neuen Pakets ergeben sich aus Anlage 1 in der bei der Erklärung gültigen Fassung.
Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Sperrrecht
(1) Die Vergütung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Monatsrate und die Jahressumme sind in Anlage 1 ausgewiesen.
(2) Die Monatsraten vergüten sowohl die Erstellung als auch die ab Vertragsbeginn laufenden Betriebsleistungen — Hosting, Pflege, Sicherheitsaktualisierungen, Datensicherung, monatliche Auffindbarkeitsprüfung. Die Rate ist damit nicht reine Vorleistung auf das Werk, sondern zum Teil Entgelt für laufende Leistung.
(3) Fälligkeit: Die erste Monatsrate wird mit dem Projektstart fällig, nicht mit dem Livegang. Die weiteren Raten werden jeweils monatlich im Voraus fällig.
(4) Zahlungsweise: Sie zahlen nach Rechnung, monatlich oder jährlich, auf Wunsch mit Kostenstelle und Bestellnummer. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich, aber nicht Bedingung. Bei jährlicher Vorauszahlung gewähren wir 5 % Nachlass. Trifft dieser Nachlass mit dem Nachlass für die 24-monatige Mindestlaufzeit (§ 6 Abs. 1) zusammen, werden beide addiert, nicht nacheinander gerechnet.
(5) Verzug: Es gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 288 Abs. 2 BGB (Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) und § 288 Abs. 5 BGB (Pauschale von 40 Euro).
(6) Sperrrecht: Geraten Sie mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug, dürfen wir nach den Grundsätzen des § 320 BGB die Veröffentlichung der Website vorübergehend einstellen und stattdessen eine Platzhalterseite (§ 4 Abs. 4) anzeigen — jedoch nur, nachdem wir die Sperrung in Textform angekündigt und Ihnen eine Nachfrist von mindestens zehn Werktagen gesetzt haben. Nach vollständiger Zahlung stellen wir die Website unverzüglich wieder her. Ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Domain, dem AuthInfo-Code oder Ihren Inhalten und Daten steht uns nicht zu (§ 13, § 18).
(7) Werbebudget für Google-Anzeigen. Das Werbebudget für Anzeigen nach Anlage 1, Abschnitt 3a ist nicht Teil der Monatsrate und wird von uns nicht in Rechnung gestellt. Es fließt unmittelbar von Ihnen an Google, aus dem auf Ihren Namen laufenden Konto und über das dort hinterlegte Zahlungsmittel (§ 4 Abs. 7). Wir sind insoweit weder Zahlstelle noch Vermittler und schulden weder die Übernahme noch die Vorstreckung, Verauslagung oder Erstattung des Budgets. Höhe und Änderung des Budgets bestimmen Sie; unsere Vorschläge dazu sind unverbindlich. Forderungen von Google aus Ihrem Konto richten sich allein gegen Sie.
Preisänderung
(1) Während der Mindestlaufzeit (§ 6 Abs. 1) bleibt die Vergütung unverändert. Bei der 24-monatigen Mindestlaufzeit gilt die Preisbindung entsprechend für 24 Monate ab Vertragsbeginn.
(2) Danach können wir die monatliche Vergütung höchstens einmal je Kalenderjahr ändern. Wir kündigen die Änderung mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie können den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir Sie in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hin. Kündigen Sie nicht, gilt die geänderte Vergütung ab dem Änderungszeitpunkt.
Betrieb, Verfügbarkeit, Datensicherung
(1) Verfügbarkeit: Wir schulden eine Verfügbarkeit der Website von 99,0 % im Monatsmittel. Messpunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums, nicht das Endgerät des Nutzers. Messverfahren, Messintervall und Rundung sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) festgelegt; dort ist auch ausgerechnet, welcher Ausfallzeit 99,0 % entsprechen.
(2) Nicht in die Berechnung fallen:
- Wartungsfenster, soweit angekündigt — höchstens vier Stunden je Monat, mindestens 48 Stunden vorher angekündigt, in der Regel nachts.
- Höhere Gewalt und DDoS-Angriffe.
- Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter, insbesondere DNS-Einstellungen der Kundendomain und kundenseitig eingestellte Inhalte.
- Ausfälle von Vorlieferanten, die wir trotz zumutbarer Anstrengungen nicht abwenden können.
- Sperrungen nach § 7 Abs. 6 oder § 12 Abs. 3.
(3) Rechtsfolge: Unterschreiten wir die geschuldete Verfügbarkeit, erhalten Sie eine gestaffelte Gutschrift auf die Monatsrate. Die Staffel steht in der Leistungsbeschreibung. Die Gutschrift ist die abschließende Regelung für den reinen Verfügbarkeitsmangel; Schadensersatzansprüche nach § 16 bleiben unberührt.
(4) Servicezeiten und Antwortzeiten: Die Antwortzeiten Ihres Pakets (Anlage 1) sind Antwortzeiten, keine Behebungszeiten: Sie sagen, bis wann wir uns melden, nicht, bis wann ein Anliegen erledigt ist. Sie gelten an Werktagen. Wiederherstellungs- oder Reaktionszeiten rund um die Uhr schulden wir nicht.
(5) Datensicherung: Wir sichern die Website und Ihre eingestellten Inhalte täglich. Aufbewahrungsdauer der Sicherungen und Wiederherstellungszeit sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Wir prüfen die Lauffähigkeit der Sicherung regelmäßig.
(6) Ihre Obliegenheit: Sie halten von den Inhalten, die Sie selbst einstellen, eigene Kopien vor. Das ist keine Haftungsfreizeichnung, sondern begründet im Schadensfall Ihre Mitverantwortung nach § 254 Abs. 2 BGB.
(7) Die Verfügbarkeitszusage nach Absatz 1 und die Gutschrift nach Absatz 3 beziehen sich allein auf die Website, nicht auf die Auslieferung von Google-Anzeigen (Anlage 1, Abschnitt 3a). Keine Verfügbarkeitsfälle sind insbesondere: Störungen und Ausfälle auf Seiten von Google, die Ablehnung oder nachträgliche Sperrung einzelner Anzeigen, die Sperrung oder Einschränkung Ihres Ads-Kontos, Änderungen der Google-Werberichtlinien sowie Unterbrechungen der Auslieferung wegen erschöpften oder nicht gedeckten Budgets (§ 7 Abs. 7). Über solche Vorgänge unterrichten wir Sie und wirken auf ihre Behebung hin, soweit uns das möglich ist; eine Gutschrift auf die Monatsrate lösen sie nicht aus.
Änderungswünsche und Kontingente
(1) Ein Änderungsvorgang ist ein von Ihnen beauftragter, in sich geschlossener Auftrag an uns, der die Website inhaltlich oder strukturell ändert — etwa eine neue Unterseite, ein neu strukturierter Text oder ein geänderter Ablauf.
(2) Ihr Paket enthält je Monat die in Anlage 1 genannte Zahl von Änderungsvorgängen. Jeder weitere Änderungsvorgang kostet 45 € netto.
(3) Nicht auf das Kontingent angerechnet wird, was Sie über Ihren eigenen Zugang selbst pflegen: Öffnungszeiten, Stellenangebote, Neuigkeiten, Ansprechpartner und Bilder — unbegrenzt. Der Zugang gehört zu jedem Paket, auch zum „Kleinen Einstieg".
(4) Wir beantworten Änderungswünsche innerhalb der Antwortzeit Ihres Pakets (Anlage 1); § 9 Abs. 4 gilt.
(5) Google-Anzeigen. Enthält Ihr Paket Google-Anzeigen (Anlage 1, Abschnitt 3a), gilt der Themenwechsel einer laufenden Anzeige — ein anderes Ziel, eine andere Versorgungsform oder ein anderer Ort — als Änderungsvorgang nach Absatz 1 und wird auf Ihr Kontingent angerechnet. Nicht angerechnet wird die laufende Pflege, die zur Leistung selbst gehört: Auswertung und Anpassung der Suchbegriffe, Gebotsanpassungen, Ausschlusslisten, der Wechsel von Anzeigentexten innerhalb desselben Themas sowie das Pausieren und Wiederanschalten einer Anzeige auf Ihren Zuruf.
Barrierefreiheit
(1) Die von uns erstellten Seitenvorlagen, Komponenten und Navigationsstrukturen sind auf die Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA ausgerichtet. Diese Beschaffenheit gilt als vereinbart (§ 633 Abs. 2 BGB). Eine Garantie im Sinne der § 276 Abs. 1, § 639 BGB übernehmen wir nicht. Wir stellen für Ihre Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit.
(2) Für die Barrierefreiheit der Inhalte, die Sie selbst einstellen oder ändern — insbesondere Alternativtexte für Bilder, Überschriftenstruktur, verständliche Linktexte, hochgeladene Dokumente und eingebundene Fremdinhalte —, sind Sie verantwortlich. Wir stellen dafür Eingabehilfen und eine Redaktionsanleitung bereit.
(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, soweit nicht gesondert beauftragt: Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache sowie weitere Anforderungen, die über WCAG 2.1 AA hinausgehen. Für öffentliche Stellen können nach der BITV 2.0 und landesrechtlichen Vorschriften solche zusätzlichen Anforderungen bestehen; sie sind nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich beauftragt werden.
(4) Wir schulden keine rechtliche Beurteilung, ob und in welchem Umfang Sie Vorschriften zur Barrierefreiheit unterliegen. Für die Feststellung der Sie treffenden Pflichten sind Sie verantwortlich.
Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung
(1) Sie sichern zu, dass Sie an allen Inhalten, die Sie uns zur Veröffentlichung übergeben, die erforderlichen Rechte haben — einschließlich der Einwilligungen abgebildeter Personen und, wo diese nicht selbst einwilligen können, ihrer gesetzlichen Vertreter (§§ 22, 23 KUG; Art. 6, 9 DSGVO).
(2) Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus von Ihnen gelieferten Inhalten folgen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit wir den Verstoß zu vertreten haben.
(3) Ist ein Rechtsverstoß eines eingestellten Inhalts für uns erkennbar, dürfen wir den Inhalt entfernen oder nicht veröffentlichen. Wir unterrichten Sie darüber unverzüglich.
(4) Eine Pflicht, Ihre Inhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen, trifft uns nicht.
Rechte an der Website, Nutzungsrechte, Domain
(1) Für die Vertragsdauer räumen wir Ihnen das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die von uns erstellte Website unter der vereinbarten Domain öffentlich zugänglich zu machen und die Inhalte im Rahmen des bereitgestellten Redaktionssystems zu bearbeiten. Weitergehende Rechte — insbesondere an Quellcode, Seitenvorlagen, Systemkomponenten und Gestaltungsrastern — räumen wir nicht ein. Diese Bestandteile sind unser Geschäftsgeheimnis im Sinne der §§ 2, 4 GeschGehG.
(2) Mit dem Vertragsende endet das Nutzungsrecht nach Absatz 1. Wir beenden dann die Bereitstellung der Website; die Abwicklung regelt § 18.
(3) Ihre eigenen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Stellenanzeigen, Daten) bleiben Ihre. Wir erhalten daran nur das für die Vertragsdurchführung nötige einfache Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
(4) An Texten und individuellen Grafiken, die wir in Ihrem Auftrag für Sie erstellt haben, räumen wir Ihnen ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein — nicht jedoch an Seitenvorlagen, Systemkomponenten und Quellcode.
(5) Bild- und Stockmaterial, das wir lizenziert haben, dürfen Sie nur für die Dauer des Vertrages im Rahmen der Website nutzen; mit Vertragsende endet diese Nutzungsbefugnis.
(6) Domain: Inhaberin oder Inhaber der für den Vertrag genutzten Domain sind Sie, registriert auf Ihren Namen. Wir registrieren und verwalten die Domain in Ihrem Namen und Auftrag als technische Verwalterin auf Grundlage einer Vollmacht. Den zur Übertragung erforderlichen AuthInfo-Code stellen wir Ihnen auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung und wirken am Providerwechsel mit; ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus diesem Vertrag besteht nicht.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit wir bei der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten — etwa Bewerbungen über das Stellenportal oder Server-Protokolle beim Hosting —, geschieht das auf Grundlage der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2). Sie ist ein gesondert zu unterzeichnendes Dokument und wird Ihnen unterschriftsfertig mit dem Angebot übergeben, vor Ihrer Zusage.
(2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleiben Sie. Für Inhalte, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen — insbesondere für Fotos von Bewohnerinnen, Bewohnern und Beschäftigten — sind Sie verantwortlich; § 12 gilt.
(3) Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 namentlich mit Sitz aufgeführt. Neue Unterauftragsverarbeiter zeigen wir Ihnen mit angemessener Frist vorher an; Sie können aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
(4) Rechtstexte: Wir stellen für Ihre Website generierte Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung) auf Basis Ihrer Angaben bereit und halten sie aktuell. Das ist keine Rechtsberatung und keine Prüfung der Rechtslage in Ihrem Einzelfall; die inhaltliche Verantwortung für Ihre Angaben bleibt bei Ihnen.
Mängelrechte
(1) Für Mängel der Website gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB) nach Maßgabe der in Anlage 1 vereinbarten Beschaffenheit. Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB und wird nicht verkürzt.
(2) Für den reinen Verfügbarkeitsmangel gilt die Gutschriftregelung des § 9 Abs. 3 als abschließende Regelung; im Übrigen bleiben Ihre Mängelrechte unberührt.
(3) Bitte zeigen Sie uns Mängel in Textform an und beschreiben Sie, was nicht funktioniert; das beschleunigt die Nacherfüllung, ist aber keine Anspruchsvoraussetzung.
Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.
(3) Unberührt bleibt die Haftung bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Ihre Mitverantwortung nach § 254 BGB bleibt unberührt; dazu gehört die Obliegenheit aus § 9 Abs. 6.
(5) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen; die Absätze 1 und 3 bleiben unberührt.
Referenznennung
(1) Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir Ihren Namen als Referenz nennen und auf Ihre Website verlinken. Die Zustimmung holen wir gesondert ein; sie ist jederzeit widerruflich.
(2) Die Verwendung Ihres Logos bedarf einer eigenen, gesonderten Freigabe. Eine Nennungsfreigabe deckt den Namen, nicht die Marke.
(3) Einen Widerruf setzen wir ohne Begründungspflicht innerhalb von zehn Werktagen um.
Vertragsende und Übergabe
Bei Beendigung des Vertrages — gleich aus welchem Grund — gilt:
- Datenexport: Ihre Inhalte (Texte, Bilder, Stellenanzeigen, Daten) stellen wir Ihnen kostenfrei als Datenpaket in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit — innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, auf Ihre Anforderung auch noch bis 30 Tage nach Vertragsende.
- Domain: Der Transfer der Domain wird auf Ihre Anforderung innerhalb von 14 Tagen eingeleitet; § 13 Abs. 6 gilt (AuthInfo-Code ohne Zurückbehaltungsrecht).
- Abschaltung: Mit dem Vertragsende endet die Bereitstellung; die Website geht offline (§ 13 Abs. 2).
- Ablösung: Sie können die Website stattdessen für einmalig 499 € netto als statisches Export-Paket (HTML/CSS/Assets) übernehmen — lauffähig bei jedem Hoster, ohne Wartung und ohne Support. Umfasst Ihr Vertrag mehrere Auftritte unter mehreren Domains, gilt der Betrag für den ersten Auftritt; jeder weitere kostet 249 € netto. Nicht ablösbar ist die Codebasis für mehrere Kunden (Redaktionssystem, Seitenvorlagen, Systemkomponenten); sie trägt mehrere Kunden und verbleibt bei uns.
- Zugänge: Zugänge zu Konten, die auf Ihren Namen laufen — ausdrücklich einschließlich eines von uns eingerichteten Google-Unternehmensprofils —, geben wir heraus.
- Löschung: Nach Ablauf der Exportfrist löschen wir Ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO und der Anlage 2 einschließlich der Sicherungen im Rahmen der dort genannten Rotationsfristen.
- Google-Ads-Konto: Das Konto läuft auf Ihren Namen und bleibt vollständig bei Ihnen — einschließlich des gesamten Kampagnenverlaufs, der Konversionsdaten und des bei Google gebildeten Qualitätsfaktors. Mit dem Vertragsende endet allein unser Zugriff über das Verwaltungskonto; wir geben ihn unaufgefordert zurück. Wir erheben dafür keinen Ablösebetrag — Nr. 4 gilt für das Ads-Konto nicht — und nehmen keine Daten aus Ihrem Konto mit. Von uns erstellte Anzeigentexte, Suchbegriff- und Ausschlusslisten verbleiben in Ihrem Konto und dürfen von Ihnen weiter verwendet werden; Nr. 5 gilt entsprechend.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil; unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 1 Abs. 2).
(4) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht dieser Vertrag oder das Gesetz eine strengere Form verlangt.
(5) Änderungen dieser Bedingungen kündigen wir Ihnen mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie können den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Widersprechen Sie nicht und kündigen Sie nicht, gilt die geänderte Fassung ab dem angekündigten Zeitpunkt.
(6) Die Übertragung dieses Vertrages auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Seite; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz. Eine Klausel, die die unwirksame Bestimmung „mit dem zulässigen Inhalt aufrechterhält" (geltungserhaltende Reduktion), ist nicht vereinbart.
(8) Diese Bedingungen tragen Datum und Versionsnummer und liegen jedem Angebot bei.
Fassung 0.1 vom 10. August 2026. Diese Fassung liegt jedem Angebot als Anlage bei.