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Was gehört in eine Stellenanzeige für eine Pflegefachkraft?

Vier Angaben, bevor irgendetwas anderes kommt: welche Dienste, wie viele Stunden, welcher Bereich mit wie vielen Menschen, und was es verdient. Alles, was danach steht, wird nur gelesen, wenn diese vier stimmen — und alles, was die Anzeige verspricht, wird am ersten Arbeitstag geprüft.

Diese Seite ist zum Lesen da, nicht zum Anfragen. Sie sagt, was eine Pflegefachkraft in einer Anzeige zuerst sucht, was sie überspringt und wie man das aufschreibt, ohne zu versprechen, was das Haus nicht hält. Am Ende stehen sechs Sätze, die Sie übernehmen können.

Was liest eine Pflegefachkraft zuerst — und was überspringt sie?

Sie liest nicht von oben nach unten. Sie sucht. Und sie sucht in dieser Reihenfolge: die Dienste, den Umfang, den Bereich, das Geld. Steht davon etwas nicht da, ist die nächste Anzeige einen Wisch entfernt — sie hat drei offen.

Was sie überspringt, erkennen Sie daran, dass es in jeder Anzeige steht: „attraktive Vergütung", „flexible Arbeitszeiten", „familiäres Team", „Wertschätzung". Diese Wörter sagen nichts, weil sie nichts ausschließen. Ein Haus, das die Dienstpläne zwei Tage vorher aushängt, schreibt auch „flexibel".

Jede Anzeige, die „flexible Arbeitszeiten" verspricht, wird an dem Tag geprüft, an dem jemand zum Einspringen gefragt wird. Was dann passiert, entscheidet, ob die Person bleibt — nicht die Anzeige.

Das ist Beobachtung aus dem Bau von Stellenseiten, keine Messung — so lesen die, mit denen wir dabei gesprochen haben.

Welcher Titel ist richtig?

Die Berufsbezeichnung, so wie sie auf der Urkunde steht: Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Pflegefachkraft. Gesucht wird nach dem Wort, das jemand gelernt hat — nicht nach „Pflegeheld", „Pflegeprofi" oder „Care Professional". Wer so sucht, findet Ihre Anzeige nicht, und wer sie findet, fragt sich, was das Haus sonst noch umbenennt.

Dazu gehört der Umfang in den Titel oder in die erste Zeile: „Vollzeit oder Teilzeit ab 20 Stunden" ist eine Angabe, „Voll-/Teilzeit" ist keine.

Der Zusatz in Klammern, den Sie in jeder Anzeige sehen, hat einen rechtlichen Grund. Welche Form im Einzelfall genügt, ist eine Rechtsfrage — sie wird hier nicht beantwortet.

Wie beschreiben wir die Stelle so, dass man sie sich vorstellen kann?

Mit dem, was am ersten Tag passiert. Nicht „verantwortungsvolle Tätigkeit in der Grund- und Behandlungspflege", sondern: Welcher Bereich, wie viele Menschen leben dort oder werden versorgt, wer ist mit Ihnen im Dienst.

„Sie arbeiten in Wohnbereich 2 oder 4, in beiden leben 16 Menschen. Im Frühdienst sind Sie mit einer zweiten Fachkraft und zwei Hilfskräften da, im Spätdienst mit zwei Hilfskräften." — Das ist eine Stellenbeschreibung. Wer das liest, weiß, ob sie morgens allein Medikamente stellt.

Für einen ambulanten Dienst heißt dasselbe: Tourenlänge, Dienstwagen ja oder nein, ob die Dokumentation im Wagen oder daheim passiert, ob es geteilte Dienste gibt. Das sind die Fragen, die im Vorstellungsgespräch gestellt werden — und jede davon, die schon in der Anzeige beantwortet ist, spart einen Anruf, der sonst nicht kommt.

Was gehört zu „Wir bieten" — und was ist eine Floskel?

Alles, was sich am Dienstplan, am Gehaltszettel oder im Kalender nachprüfen lässt. Alles andere ist eine Floskel, und die Leserin kennt sie alle.

Das steht in vielen AnzeigenDas liest die Bewerberin darausDas steht stattdessen da
Attraktive Vergütung Unter Tarif, sonst stünde der Tarif daDer Tarif mit Namen, oder eine Spanne mit Stufe
Flexible Arbeitszeiten Einspringen ist PflichtDienstplan vier Wochen im Voraus; Einspringen ist eine Bitte, ein Nein hat keine Folgen
Familiäres Team Klein und dauernd unterbesetztWie viele im Dienst sind: „im Frühdienst zwei Fachkräfte und zwei Hilfskräfte für 16 Menschen"
Fort- und Weiterbildung Auf eigene Kosten, in der FreizeitWelche, und dass sie bezahlt und freigestellt wird
Umfassende Einarbeitung Eine Woche mitlaufen, dann alleinWie lange, und ob eine feste Person begleitet
Wertschätzung Streichen. Was das Haus meint, steht in den anderen Zeilen
Unbefristet UnbefristetBleibt. Das ist eine Angabe

Die mittlere Spalte ist Beobachtung, keine Messung: So lesen die, mit denen wir beim Bau von Stellenseiten gesprochen haben. Die rechte Spalte ist der Wortlaut der Musteranzeigen unserer Beispielseiten.

Der Test für jede Zeile unter „Wir bieten": Könnte ein Haus, das es nicht hält, denselben Satz schreiben? Wenn ja, ist er eine Floskel. „Nachtdienst freiwillig" kann nur schreiben, wer ihn freiwillig macht.

Was schreiben wir zum Gehalt?

Wenn Sie nach Tarif zahlen, den Tarif mit Namen — und die Stufe, die für jemanden mit fünf oder zehn Berufsjahren gilt. Wenn Sie nicht nach Tarif zahlen, eine Spanne, und woran das Ende der Spanne hängt. „Attraktiv" ist kein Betrag; „tarifnah" ist eine Auskunft, die eine Nachfrage auslöst, und die Nachfrage kommt nicht, wenn die nächste Anzeige den Betrag nennt.

Ob und ab wann eine Gehaltsangabe in der Anzeige verpflichtend ist, ist eine Rechtsfrage. Sie wird hier nicht beantwortet.

Was verlangen wir von Bewerbern — und was nicht?

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen. Das ist die Bedingung, und sie darf so heißen. Alles, was danach kommt, gehört in eine zweite Gruppe: wünschenswert. Wer beides in eine Liste schreibt, verliert die, die sich nicht trauen — und das sind nicht die schlechteren.

„Mitbringen müssen Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung — als Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Altenpflegerin. Eine anerkannte ausländische Ausbildung zählt genauso." Mehr Bedingung braucht die Anzeige nicht.

Und was nicht verlangt wird: kein Anschreiben, keine Zeugnisse im ersten Schritt. Eine Pflegefachkraft, die abends nach dem Spätdienst auf dem Handy eine Anzeige liest, hat weder das eine noch das andere zur Hand. Vier Felder — Qualifikation, Umfang, Beginn, Erreichbarkeit — reichen, um ein Gespräch zu vereinbaren. Der Rest kommt danach, und er kommt eher, wenn der erste Schritt fünf Minuten gedauert hat.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter — und warum gehört das in die Anzeige?

Weil die Bewerberin es wissen will, bevor sie abschickt. Drei Angaben, in dieser Reihenfolge: bis wann sie eine Rückmeldung bekommt, wer sich meldet, und ob sie eine Schicht mitlaufen kann, bevor sie unterschreibt.

„Sie bekommen binnen drei Werktagen eine Antwort" ist eine Zusage, die das Haus halten muss — und genau deshalb steht sie in der Anzeige: Sie wird gehalten, weil sie dasteht. Eine Probeschicht ist das, was in der Pflege das Vorstellungsgespräch ersetzt; wer sie anbietet, sagt es.

Die Ansprechperson mit Namen und Nummer gehört dazu. Nicht „das Team Personal", sondern die Person, die abhebt, wenn jemand anruft, um zu fragen, ob die Stelle noch offen ist.

Wo veröffentlichen wir die Anzeige?

Auf der eigenen Website zuerst, mit einer eigenen Adresse je Stelle. Die Anzeige im Portal, der Aushang, der Beitrag im sozialen Netz — sie alle verlinken dorthin. Dort steht die vollständige Fassung mit allem, was oben beschrieben ist, und dort ist der Bewerbungsweg. Ein Portal gibt der Anzeige zwei Absätze und ein Formular des Portals; die eigene Seite gibt ihr Platz und den Weg, den Sie bestimmen.

Ob Ihr Bewerbungsformular unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, steht auf der Seite zum BFSG — kurze Antwort dort: Es kommt darauf an, ob ein Vertrag zustande kommt, und bei einer Bewerbung tut er das nicht.

Gilt das BFSG für Ihr Bewerbungsformular?

Sechs Sätze, die Sie übernehmen können

Alle sechs stehen in den Anzeigen unserer Beispielseiten. Sie sind so geschrieben, dass sie nur ein Haus schreiben kann, das es hält — passen Sie die Zahlen an, nicht den Ton.

  1. Dienstplan. „Ihren Dienstplan sehen Sie vier Wochen im Voraus."
  2. Einspringen. „Wenn wir Sie zum Einspringen fragen, ist das eine Bitte — sagen Sie nein, bekommen Sie deswegen keinen schlechteren Plan."
  3. Nachtdienst. „Über den Nachtdienst entscheiden Sie selbst; er wird unter denen aufgeteilt, die ihn wollen."
  4. Einarbeitung. „In den ersten sechs Wochen begleitet Sie eine feste Person, nicht wechselnde Zuständigkeiten."
  5. Weiterbildung. „Wenn Sie die Weiterbildung Palliative Care machen möchten, zahlen wir sie und stellen Sie dafür frei."
  6. Rückmeldung. „Sie bekommen binnen drei Werktagen eine Antwort — von [Name], [Telefon]."

Der siebte Satz ist keiner zum Übernehmen, sondern zum Prüfen: Streichen Sie jeden Satz, den das Haus nebenan genauso schreiben könnte, ohne zu lügen.

Die Sätze sind Vorschläge für die Formulierung, keine Aussagen über Arbeitsbedingungen. Wer sie übernimmt, übernimmt die Zusage.

Und wenn die Anzeige einen festen Platz braucht

Wir bauen und betreuen Websites für Pflegeeinrichtungen, deutschlandweit, zu einer festen Monatsrate. Das Stellenportal mit Bewerbung in vier Feldern ist in jedem Paket enthalten — Sie tragen die Stelle ein, die Adresse dafür entsteht von selbst, und die Anzeige im Portal verlinkt dorthin.

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